Allgemeine Bedingungen und Konditionen
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Caressi B.V.
Artikel 1: Begriffsbestimmungen und Anwendbarkeit
1. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die folgenden Definitionen:
(a) Käufer: jeder Käufer, einschließlich Großhändler, Verarbeiter und/oder Einzelhändler, der kein Verbraucher ist und einen Vertrag mit Caressi B.V. abschließt;
b) Allgemeine Geschäftsbedingungen: die vorliegenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen;
c) Caressi: Caressi B.V.
d) Vertrag: die Gesamtheit der Verträge zwischen Caressi und dem Kunden über den Verkauf und die Lieferung von Waschbecken, Armaturen und Zubehör im weitesten Sinne des Wortes.
2. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge zwischen Caressi und dem Käufer und finden auf alle (Rechts-)Handlungen und außervertraglichen Verpflichtungen von Caressi mit, für oder gegenüber dem Käufer beim Abschluss und/oder der Erfüllung dieser Verträge Anwendung.
3. Vom Kunden stammende Klauseln, die von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, sind nur gültig, wenn sie von Caressi ausdrücklich und schriftlich akzeptiert wurden. Caressi lehnt die Anwendbarkeit der vom Kunden verwendeten (allgemeinen) Geschäftsbedingungen ausdrücklich ab.
4. Im Falle eines Widerspruchs zwischen einer Bestimmung in einem Vertrag und einer Bestimmung in diesen Allgemeinen Bedingungen hat die Bestimmung in dem Vertrag Vorrang.
5. Caressi ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern. Die Änderungen treten in Kraft, nachdem sie dem Kunden mitgeteilt wurden, in jedem Fall aber 1 Monat, nachdem die geänderten allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der Website von Caressi(www.caressi.nl) veröffentlicht wurden.
6. Caressi ist berechtigt, sich zur Erfüllung des Vertrages Dritter zu bedienen, deren Kosten dem Kunden gemäß dem vorgelegten Angebot in Rechnung gestellt werden.
Artikel 2: Abschluss von Vereinbarungen
1. Die Angebote von Caressi sind stets freibleibend in dem Sinne, dass sie als Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung verstanden werden sollen. Der Vertrag kommt zustande, wenn die auf der Grundlage des Angebots getätigte Bestellung des Kunden von Caressi durch eine wie auch immer geartete Verkaufsbestätigung angenommen wird.
2. Die in Katalogen, Preislisten oder anderen von Caressi veröffentlichten Broschüren angegebenen Preise sind Richtpreise und binden Caressi nicht; der Kunde kann daraus keine Rechte ableiten. Die vorgenannten Preise können von Caressi jederzeit geändert werden. Vorbehaltlich der einschlägigen Bestimmungen in Artikel 13 schuldet der Kunde den Preis, den Caressi in ihrer Auftragsbestätigung oder Rechnung an den Kunden ausgewiesen hat.
3. Nachträgliche Nebenabreden oder Änderungen sowie mündliche Vereinbarungen und/oder Zusagen von Caressi oder im Namen von Caressi sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
4. Alle Kosten, die durch vom Kunden gewünschte und von Caressi akzeptierte Änderungen eines bereits abgeschlossenen und von Caressi bestätigten Vertrages entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
5. Wird ein Vertrag mit mehreren Kunden geschlossen, so gehen alle Verpflichtungen aus dem Vertrag und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gesamtschuldnerisch zu Lasten jedes einzelnen Kunden.
Artikel 3: Garantien
1. Tritt innerhalb der vereinbarten Garantiezeit ein Mangel auf, wird Caressi bei rechtzeitiger Reklamation gemäß den Bestimmungen in Artikel 4 und Artikel 5 und bei Annahme der Reklamation durch Caressi innerhalb einer vom Kunden nach Rücksprache mit Caressi zu setzenden angemessenen Frist für Nachbesserung oder Neulieferung sorgen. Wenn die Reklamation von Caressi nicht akzeptiert wird, kann der Kunde gemäß den Bestimmungen von Artikel 4 bei der Stichting Geschillencommissies Keukenwerkbladen in Den Haag Beschwerde einlegen.
2. Wenn Caressi nicht in der Lage ist, die Bestimmungen des vorigen Absatzes zu erfüllen, zum Beispiel weil das Produkt nicht mehr im Sortiment ist, oder zumindest nicht in der gleichen Form oder Qualität, wird Caressi nach Rücksprache mit dem Kunden ein gleichwertiges Produkt liefern oder dem Kunden den Kaufpreis des Produkts, bei dem sich der Mangel gezeigt hat, zurückerstatten.
3. Sobald Caressi eine Leistung gemäß diesem Artikel erbracht hat, bleibt die Garantie für das reparierte oder ersetzte Produkt für die verbleibende Garantiezeit des Originalprodukts in Kraft.
4. Geringfügige, handelsübliche und nicht vermeidbare Abweichungen in Farbe und/oder Struktur (wobei Muster oder Proben immer nur einen Gesamteindruck des Liefergegenstandes vermitteln) stellen keinen Mangel seitens Caressi dar. Mängel, die durch normalen Verschleiß und/oder unsachgemäßen Gebrauch und/oder unsachgemäßen Einbau oder Montage entstehen, stellen ebenfalls keinen Mangel seitens Caressi dar.
5. Der Kunde kann sich nur dann auf eine Garantie berufen oder Caressi anderweitig haftbar machen, wenn er alle seine Verpflichtungen, insbesondere seine Zahlungsverpflichtungen und die im folgenden Artikel genannten Bedingungen erfüllt hat.
Artikel 4: Beanstandungen
1. In Anbetracht der von Caressi zu leistenden Garantie und zur Vermeidung unnötiger Schäden für eine der beteiligten Parteien im Falle eines unter die Garantie fallenden Mangels ist der Kunde verpflichtet, das von Caressi gelieferte Produkt so bald wie möglich nach der Lieferung, in jedem Fall aber vor der Lieferung an Dritte oder der Verarbeitung, gründlich auf etwaige Mängel zu untersuchen (oder untersuchen zu lassen). Alle sichtbaren Mängel müssen innerhalb von zwei Kalendertagen nach der Lieferung schriftlich an Caressi gemeldet werden, zusammen mit einer möglichst vollständigen Übersicht der Beanstandung mit einem Foto oder Video, einschließlich Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse des Endkunden an service@caressi.nl. Nur die Mängel, die vom Käufer vernünftigerweise nicht innerhalb der vorgenannten Frist entdeckt werden konnten, aber innerhalb eines Monats nach der Lieferung entdeckt werden, müssen Caressi innerhalb der letztgenannten Frist schriftlich mitgeteilt werden. Andernfalls wird davon ausgegangen, dass der Kunde die gelieferten Produkte als konform akzeptiert hat. Die vorgenannte Meldung sollte eine möglichst detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten, damit Caressi angemessen reagieren kann. Der Kunde muss Caressi die Möglichkeit geben, eine Reklamation zu untersuchen (oder untersuchen zu lassen).
2. Der Käufer ist verpflichtet bzw. garantiert gegenüber Caressi, dass bei der Verarbeitung oder Installation des Produkts fachgerecht vorgegangen wird und Materialien verwendet werden, die eine einfache Demontage oder erneute Installation des Produkts ermöglichen, falls dies zur Erfüllung der Garantie erforderlich ist.
Artikel 5: Streitigkeiten
1. Wenn ein Mangel auftritt, der nach Meinung des Kunden Caressi im Sinne von Artikel 3.2 zuzuschreiben ist, muss der Kunde diesen innerhalb der in Artikel 4.1 genannten Fristen Caressi melden, andernfalls verliert er seine Rechte in der in diesem Artikel beschriebenen Weise.
2. Wenn Caressi die Beanstandung im Sinne des vorigen Absatzes akzeptiert, sorgt sie für die Nachbesserung oder Neulieferung bzw. Lieferung des mangelhaften Produkts gemäß Artikel 3.2.
Artikel 6: Lieferung
1. Der Kunde ist verpflichtet, das Produkt abzunehmen, sobald es ihm zur Lieferung angeboten wird.
2. Es wird davon ausgegangen, dass ein bei der Lieferung von Waren ausgestellter Frachtbrief, Lieferschein oder ein ähnliches Dokument die Menge der gelieferten Waren korrekt wiedergibt, es sei denn, der Kunde teilt Caressi unmittelbar nach Erhalt der Waren seine diesbezüglichen Einwände mit.
3. Auch wenn der Kunde Caressi rechtzeitig darüber informiert, dass weniger geliefert wurde als auf dem im zweiten Absatz dieses Artikels genannten Dokument angegeben, berechtigt ihn dies nicht dazu, die Zahlung der tatsächlich gelieferten Menge auszusetzen.
4. Sofern nicht anders vereinbart, gehen die Transportkosten zu Lasten des Kunden und der Transport der Waren erfolgt auf sein Risiko. Die Lieferung erfolgt dann in dem Moment, in dem die Waren auf das Transportmittel verladen werden. Ist jedoch eine frachtfreie Lieferung an das Lager des Käufers vereinbart, so erfolgt der Transport der Ware auf Kosten und Gefahr von Caressi. Bei Lieferung frei Lager des Käufers ist Caressi nicht verpflichtet, die Ware weiter zu transportieren als bis zu dem Ort, an dem das Fahrzeug eine ordnungsgemäß befahrbare und sichere (gemachte) Baustelle erreichen kann. Die Lieferung erfolgt immer neben dem Fahrzeug, wobei der Kunde verpflichtet ist, die Waren in Empfang zu nehmen. Der Käufer hat in zumutbarer Weise dazu beizutragen, dass Caressi ihrer Verpflichtung zum Abladen einer Sache nachkommen kann, u.a. durch Bereitstellung von Hilfspersonal. Befindet sich der Kunde diesbezüglich in Verzug, so gehen die dadurch verursachten Kosten zu seinen Lasten.
5. Schäden, die durch die Benutzung eines Hebezeugs, eines Aufzugs, eines Gabelstaplers, eines Krans oder eines anderen Werkzeugs entstehen, gehen zu Lasten und auf Risiko der Person, die für diese Benutzung verantwortlich ist.
6. Eine Transportversicherung wird von Caressi nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden abgeschlossen; alle damit verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
Artikel 7: Lieferfrist; Lieferung auf Abruf
1. Die voraussichtliche Lieferfrist wird von Caressi so genau wie möglich angegeben. Caressi ist verpflichtet, sich zu bemühen, innerhalb dieser voraussichtlichen Zeit zu liefern. Die Lieferzeit gilt immer als annähernd angegeben oder vereinbart, es sei denn, es wurde ausdrücklich eine fatale Frist vereinbart.
2. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Schadenersatz in irgendeiner Form für eine Überschreitung der angegebenen Lieferzeit, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart oder die Überschreitung ist die direkte und unmittelbare Folge von grober Fahrlässigkeit seitens Caressi.
3. Wegen Überschreitung der Lieferfrist kann der Kunde den Vertrag nicht auflösen oder die Annahme und/oder Bezahlung der Waren verweigern. Der Kunde hat jedoch das Recht, Caressi nach Ablauf der Lieferfrist schriftlich aufzufordern, innerhalb von drei Wochen nach dem Lieferdatum zu liefern, andernfalls wird der Vertrag aufgelöst. In diesem Fall hat der Kunde keinen Anspruch auf eine Entschädigung.
4. Wurde eine Lieferung auf Abruf ohne Festlegung von Abrufterminen vereinbart, so ist Caressi berechtigt, den vereinbarten Preis entsprechend anzupassen, wenn sich nach dem Datum der Bestätigung und vor der Lieferung ein oder mehrere Kostenfaktoren geändert haben. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aufgrund einer solchen Preisänderung aufzulösen, es sei denn, die Billigkeit gebietet etwas anderes. Wenn innerhalb von drei Monaten nach dem Vertrag nicht alle Waren abgerufen worden sind, ist Caressi berechtigt, den Kunden aufzufordern, eine Frist zu setzen, innerhalb derer alles abgerufen werden soll, wobei der Kunde auch zur Abnahme verpflichtet ist. In diesem Fall ist Caressi berechtigt, dem Kunden Lagerkosten gemäß Artikel 9 Absatz 1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Rechnung zu stellen.
Artikel 8: Verpackung
1. Die wiederverwendbaren Verpackungen (Verpackungen, Paletten usw.), die für die Lieferung durch Caressi verwendet wurden, werden dem Kunden von Caressi in Rechnung gestellt. Zurückgegebenes Verpackungsmaterial im Sinne des vorhergehenden Satzes wird nach Eingang bei Caressi gutgeschrieben. Der Kunde hat diese Verpackungen frachtfrei einzusenden. Verpackungen, die sich in einem von Caressi zu beurteilenden schlechten Zustand befinden, werden nicht gutgeschrieben.
Artikel 9: Aufschub der Lieferung, Nichtannahme und Annullierung
1. Verlangt der Kunde für ein für ihn bereitstehendes Produkt einen Aufschub der Lieferung und stimmt Caressi diesem zu, so geht die Gefahr der Sache im Zeitpunkt des ursprünglichen Liefertermins über und Caressi ist berechtigt, nach einer Lagerzeit von vier Wochen den vereinbarten Preis in Rechnung zu stellen und Lagerkosten zu berechnen.
2. Nimmt der Kunde das Produkt nicht oder nicht zum vereinbarten Termin ab oder storniert er eine Bestellung, hat Caressi das Recht, den Vertrag aufzulösen und eine Entschädigung zu berechnen. Bei Sonderanfertigungen umfasst diese Entschädigung mindestens die im Zusammenhang mit der nicht erfolgten Lieferung entstandenen Kosten zuzüglich des vollen Kaufpreises. Handelt es sich nicht um eine Sonderanfertigung, so umfasst der Schadenersatz mindestens die Kosten für die erfolglose Lieferung und den vollen Kaufpreis abzüglich 50 % des Preises, zu dem das Produkt von Caressi innerhalb von sechzig Tagen nach dem ursprünglichen Lieferdatum an Dritte verkauft wurde oder vernünftigerweise hätte verkauft werden können.
3. Caressi ist berechtigt, die Lieferung der vom Käufer gekauften Produkte auszusetzen, wenn der Käufer seinerseits seinen Verpflichtungen (einschließlich der Zahlungsverpflichtungen für frühere Lieferungen) nicht nachkommt oder Caressi berechtigten Grund zu der Befürchtung hat, dass der Käufer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wird. Caressi wird den Käufer so schnell wie möglich über eine Aussetzung der Lieferung und den Grund dafür informieren. Der Käufer ist in diesem Fall verpflichtet, auf erstes Anfordern von Caressi - nach Wahl von Caressi - alle offenen Forderungen zu begleichen, die gekauften Produkte im Voraus zu bezahlen, eine Anzahlung zu leisten und/oder Sicherheiten zu stellen. Caressi haftet nicht für irgendeinen Schaden des Käufers infolge eines Lieferstopps, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit seitens Caressi vor.

Artikel 10: Auflösung
Unbeschadet ihrer sonstigen Befugnisse aufgrund des Gesetzes, des Vertrages und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist Caressi berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung und ohne gerichtliche Intervention aufzulösen oder die Erfüllung auszusetzen, unbeschadet ihrer sonstigen Rechte (auf Erfüllung und/oder Schadensersatz), wenn:
- der Kunde gegen eine Bestimmung des Vertrags und/oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt;
- eine (ausländische) gesetzliche Regelung angewandt wird, die darauf abzielt, den Kunden zu liquidieren oder seine Verschuldung zu sanieren, wie Konkurs, (vorläufiger) Zahlungsaufschub und ähnliche gesetzliche Regelungen;
- der Betrieb des Kunden stillgelegt oder liquidiert wird oder der Kunde einen Vergleich mit den Gläubigern anbietet;
- der Käufer nach schriftlicher Aufforderung nicht innerhalb von sieben Tagen eine nach Ansicht von Caressi ausreichende Sicherheit geleistet hat;
In diesen Fällen wird jede Forderung gegenüber dem Käufer sofort fällig, ohne dass Caressi zu einer Entschädigung oder einer anderen Verpflichtung verpflichtet ist. Unbeschadet des Rechts von Caressi, den tatsächlich erlittenen Schaden gegenüber dem Kunden geltend zu machen, wird die Mindestentschädigung, zu der der Kunde in diesem Fall verpflichtet ist, gemäß Artikel 9 Absatz 2 der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt.
Artikel 11: Eigentumsvorbehalt
1. Die von Caressi gelieferten Produkte bleiben ihr Eigentum, bis der Käufer den Kaufpreis dieser Produkte, früher gelieferter Produkte oder noch zu liefernder Produkte bezahlt hat und auch das, was der Käufer an Arbeit oder Kosten im Zusammenhang mit ihrer Lieferung schuldet.
2. Das Eigentum an diesen Produkten verbleibt ebenfalls bei Caressi, solange eine Forderung von Caressi wegen Nichterfüllung durch den Kunden im Zusammenhang mit diesen Produkten/Arbeiten nicht beglichen ist.
3. Ohne die ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von Caressi darf der Kunde die Produkte vor dem Eigentumsübergang auf den Kunden weder veräußern, weiterliefern oder veräußern, noch in sonstiger Weise belasten oder belasten lassen. Der Kunde darf die Produkte auch nicht ohne die schriftliche Zustimmung von Caressi verarbeiten, montieren oder demontieren oder in ein anderes bewegliches oder unbewegliches Gut einbauen, bevor das Eigentum daran auf den Kunden übergegangen ist.
4. Greifen Dritte auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware zu oder wollen sie Rechte daran begründen oder geltend machen, so ist der Kunde verpflichtet, Caressi hiervon unverzüglich zu unterrichten sowie diese Dritten auf die Eigentumsrechte von Caressi hinzuweisen.
5. Für den Fall, dass der Käufer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt und Caressi ihr Eigentumsvorbehaltsrecht geltend machen will, hat sie das Recht auf ungehinderten Zugang zu den Produkten und dem Ort, an dem sich diese befinden, und der Käufer verpflichtet sich bereits jetzt, Caressi jede Mitwirkung zu gewähren, um Caressi die Ausübung des Eigentumsvorbehalts durch Rücknahme der gelieferten Produkte zu ermöglichen.
6. Wird ein von Caressi geliefertes Produkt, an dem Caressi sich das Eigentum vorbehält, in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union eingeführt, so gilt das Recht dieses Mitgliedstaates für den Eigentumsvorbehalt, sofern dieses Recht diesbezüglich günstigere Bestimmungen für Caressi enthält.
Article 12: Force majeure
1. Neben den Umständen, die das Gesetz als solche anerkennt, fallen unter höhere Gewalt in jedem Fall auch Streik und/oder Krankheit von Mitarbeitern oder Hilfspersonen von Caressi, Nichtlieferung, unvollständige und/oder verspätete Lieferung oder andere zurechenbare Mängel oder rechtswidriges Verhalten von Zulieferern von Caressi, Krieg und Kriegsgefahr, vollständige oder teilweise Mobilmachung, Einfuhr- und Ausfuhrverbote, Maßnahmen niederländischer und/oder ausländischer Behörden, die die Erfüllung des Vertrags schwieriger und/oder kostspieliger machen, als zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbar gewesen wäre, Naturkatastrophen (einschließlich Erdbeben, Wasserschäden und Frost), Verkehrsstörungen, Verlust oder Beschädigung während des Transports, Brand, Diebstahl, Unterbrechung der Energieversorgung, Maschinendefekte sowohl im Unternehmen von Caressi als auch bei Dritten, von denen Caressi alle oder einen Teil der benötigten Materialien oder Rohstoffe beziehen muss, und darüber hinaus alle anderen Ursachen, die ohne Verschulden von Caressi entstehen. Bei vorübergehender höherer Gewalt kann die Lieferfrist um die Dauer der höheren Gewalt zuzüglich einer Frist, innerhalb derer Caressi vernünftigerweise liefern kann, verlängert werden; der Kunde ist in diesem Fall nicht berechtigt, sich aufzulösen. Nach Ablauf der Lieferfrist hat der Käufer jedoch das Recht, Caressi innerhalb von vier Wochen nach dem Lieferdatum schriftlich zur Lieferung aufzufordern, andernfalls hat der Käufer das Recht, den Vertrag unverzüglich aufzulösen. Nach Ablauf der Lieferfrist ist der Käufer jedoch berechtigt, Caressi schriftlich aufzufordern, innerhalb von vier Wochen nach dem Datum zu liefern, andernfalls kann der Käufer sofort vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadenersatz.
Artikel 13: Preis, Zahlung und Folgen des Zahlungsverzugs
1. Die von Caressi in ihrem Angebot genannten oder im Vertrag festgelegten Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, ohne Mehrwertsteuer und ohne Transportkosten.
2. Alle Zollformalitäten, sowohl im Ausfuhr- als auch im Einfuhrland, sind vom Käufer zu erledigen. Alle Kosten und Gebühren im Zusammenhang mit den Zollformalitäten gehen zu Lasten des Käufers. Wenn Caressi auf Wunsch des Kunden die Zollformalitäten erledigt oder wenn die vereinbarten Bedingungen der ICC Incoterms Caressi diese Sorge auferlegen, gehen diese Zollformalitäten und die damit verbundenen Kosten und Gebühren zu Lasten und auf Risiko des Kunden.
3. Caressi kann die Preise nach Vertragsabschluss aufgrund externer Faktoren erhöhen, wie z.B. Erhöhung von Steuern, Preisen externer Lieferanten, Wechselkursen, Rohstoffen, Frachtkosten, Löhnen und/oder Sozialabgaben, Einfuhrzöllen, Abschöpfungen oder anderen Abgaben.
4. Die Zahlung des Endbetrages der Rechnung von Caressi - abzüglich eines eventuell erhobenen Kreditbeschränkungszuschlags - hat innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes zwischen Caressi und dem Kunden vereinbart wurde. Als Datum der Zahlung gilt das Datum, an dem der vom Kunden geschuldete Betrag dem von Caressi angegebenen Bank- oder Girokonto gutgeschrieben wurde.
5. Der Kunde kann Caressi gegenüber niemals das Recht auf Verrechnung/Aussetzung einer Zahlungsverpflichtung geltend machen.
6. Wenn der Kunde die in Absatz 4 dieses Artikels genannte Zahlungsfrist überschreitet, befindet er sich gegenüber Caressi in Verzug, ohne dass eine Mahnung oder Inverzugsetzung erforderlich ist, und der Kunde schuldet die gesetzlichen Handelszinsen zuzüglich 5 % pro Jahr auf den endgültigen Rechnungsbetrag ab dem Fälligkeitsdatum bis zum Tag der Zahlung. Am Ende eines jeden Jahres ist Caressi berechtigt, den Betrag, auf den die gesetzlichen Handelszinsen berechnet werden, um die für dieses Jahr fälligen Zinsen zu erhöhen. Die kostenlose Zahlung kann nur auf das von Caressi angegebene Bank- oder Girokonto erfolgen.
7. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, schuldet er auch die außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten. Die außergerichtlichen Kosten werden auf der Grundlage der tatsächlich entstandenen Kosten mit einem Mindestsatz von 10 % auf den nicht oder nicht rechtzeitig gezahlten Betrag in Rechnung gestellt.
Artikel 14: Haftung
1. Weder Caressi noch ihre Mitarbeiter oder von Caressi beauftragte Dritte haften für Schäden jeglicher Art und aus welchem Grund auch immer, die der Kunde oder ein Dritter im Zusammenhang mit der Lieferung von Produkten, der Nutzung von Produkten, dem Besitz von Produkten oder Mängeln an gelieferten Produkten erleidet, einschließlich der nicht ordnungsgemäßen Erfüllung von Nachbesserungs- oder Nachlieferungsverpflichtungen, es sei denn, Caressi hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder das Gesetz sieht zwingend etwas anderes vor.
2. Wenn und soweit eine Haftung von Caressi aufgrund des ersten Absatzes dieses Artikels besteht, haftet Caressi nur für direkte Schäden. Indirekte Schäden, die der Kunde erleidet, einschließlich Folgeschäden, die aus (aber nicht beschränkt auf) Gewinn-, Umsatz- oder Einkommensverlusten bestehen, kommen niemals für eine Entschädigung durch Caressi in Frage.
3. Die Haftung von Caressi für unmittelbare Schäden ist in jedem Fall auf die Verpflichtung zur erneuten Lieferung oder auf die Verpflichtung zur Zahlung des Rechnungsbetrags im Zusammenhang mit dem Vertrag beschränkt, und zwar maximal bis zur Höhe des Betrags, der von der Berufshaftpflichtversicherung von Caressi in dem betreffenden Fall ausgezahlt wird (zuzüglich des Selbstbeteiligungsbetrags), nach dem Ermessen von Caressi.
4. Der Kunde stellt Caressi von allen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrages einen Schaden erleiden, dessen Ursache einer anderen Partei als Caressi zuzurechnen ist, sowie von Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit den zwischen dem Kunden und diesen Dritten geschlossenen Verträgen.
5. Dem Kunden ist es nicht gestattet, die Produkte weiterzuverkaufen oder in irgendeiner Weise Dritten in Ländern außerhalb der Europäischen Union, Dritten in Ländern, die nicht unter die Anwendbarkeit der CE-Kennzeichnung fallen und/oder Dritten in Ländern, in denen andere oder zusätzliche Produkt-/Sicherheits-/Umweltanforderungen gelten, zur Verfügung zu stellen. Handelt der Kunde entgegen den Bestimmungen des vorstehenden Satzes, so ist Caressi hierfür in keiner Weise verantwortlich oder haftbar. Der Kunde stellt Caressi von allen Schäden und Ansprüchen Dritter (einschließlich Bußgeldern, Strafen und Folgeschäden) frei, die sich aus dem Weiterverkauf/der Weitergabe der Produkte entgegen den Bestimmungen dieses Absatzes ergeben.
6. Unbeschadet der Bestimmungen der Artikel 4 und 5 in Bezug auf Reklamationen und der Bestimmungen dieses Artikels in Bezug auf die Haftung von Caressi beträgt die Verjährungs- oder Verfallsfrist für alle Ansprüche und Einreden gegen Caressi und die von Caressi in die Erfüllung des Vertrags einbezogenen Dritten ein Jahr oder eine kürzere Frist, wenn sich dies aus dem Gesetz ergibt.
Artikel 15: Ausschluss von Plattformverkäufen
1. Der Kunde garantiert, dass er die Produkte nur in seiner/ihren eigenen Verkaufsstelle(n) anbieten wird.
2. Dem Käufer ist es ausdrücklich untersagt, die Produkte ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Caressi weiterzuverkaufen oder in irgendeiner Weise auf Online-Verkaufsplattformen zur Verfügung zu stellen.
3. Der Käufer erkennt das Interesse von Caressi an der Wahrung des Produktimages an und hält sich an die in diesem Artikel dargelegten Beschränkungen für den Verkauf auf Plattformen.
Artikel 16: Rechte an geistigem und gewerblichem Eigentum
1. Alle Rechte des geistigen Eigentums, einschließlich Patentrechte, Markenrechte, Zeichnungs- oder Modellrechte und Urheberrechte, die auf den Produkten ruhen oder ruhen werden, gehören Caressi. Soweit ein solches Recht nur durch Anmeldung oder Registrierung erlangt werden kann, ist nur Caressi dazu befugt, sofern nicht anders vereinbart;
2. Caressi ist Inhaberin der Marke „Caressi“, die beim EUIPO unter der Nummer 012070751 eingetragen ist. Dem Kunden ist es nicht gestattet, die Produkte unter einem anderen Namen oder einer anderen (Bild-)Marke zu präsentieren oder zu verkaufen (oder präsentieren zu lassen) oder fälschlicherweise vorzugeben, dass die Produkte vom Kunden entworfen oder hergestellt wurden oder dass der Kunde der Inhaber des Markenrechts ist.
3. Caressi gewährt dem Kunden ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der Marke „Caressi“ und ist jederzeit berechtigt, dieses Nutzungsrecht mit weiteren Bedingungen zu versehen.
4. Soweit einschlägig, räumt Caressi dem Kunden das nicht übertragbare Recht ein, die zur Verfügung gestellten Beratungen, Dokumentationen, Berichte, Modelle und Software zu nutzen, soweit nicht anders vereinbart. Es ist nicht gestattet, diese mit oder ohne Hilfe Dritter zu vervielfältigen, weiterzugeben oder zu verwerten, soweit dies nicht unmittelbar aus dem Vertrag resultiert. Das Nutzungsrecht erlischt in dem Moment, in dem Caressi für insolvent erklärt wird, einen (vorläufigen) Zahlungsaufschub beantragt hat oder den Gläubigern einen privaten Zahlungsausgleich vorgeschlagen hat.
5. Alle geistigen und gewerblichen Eigentumsrechte an den Produkten, der Software, den Webseiten, den Schnittstellen, den Dateien, den Geräten oder anderen Materialien wie Analysen, Entwürfen, Dokumentationen, Berichten, Angeboten sowie deren Vorbereitungsmaterialien, die im Rahmen des Vertrages entwickelt oder dem Kunden zur Verfügung gestellt werden, liegen ausschließlich bei Caressi, ihren Lizenzgebern oder Lieferanten. Der Kunde erhält lediglich eine sofort widerrufbare, nicht ausschließliche, nicht auf Dritte übertragbare und nicht unterlizenzierbare Lizenz, die nicht mehr beinhaltet, als dass der Lizenzgegenstand zu dem Zweck verwendet werden darf, zu dem der Lizenzgegenstand dem Kunden von Caressi zur Verfügung gestellt wurde.
6. Caressi garantiert, dass der Zurverfügungstellung von Geräten, Software, Material (Bildmaterial, Modelle, Texte, Musik, Audio, Domainnamen, Logos, Hyperlinks usw.), Dateien oder anderem Material, einschließlich Designmaterial, an den Kunden keine Rechte Dritter, insbesondere Pfandrechte, Eigentumsrechte, Rechte an geistigem und gewerblichem Eigentum, zum Zwecke der Nutzung, Verarbeitung, Installation oder Einarbeitung entgegenstehen.
7. Caressi stellt den Kunden von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Behauptung oder dem Vorwurf beruhen, dass eine solche Zurverfügungstellung, Nutzung, Anpassung, Installation oder Einbindung ein Recht des Dritten verletze.
Artikel 17: Rückgabebedingungen
Waren können nur mit dem schriftlichen Einverständnis von Caressi zurückgegeben werden. Kundenspezifische Waren (Sonderanfertigungen) werden von Caressi nicht zurückgenommen. Die zurückzusendende Ware darf nicht älter als 3 Monate sein und muss aktuell, nicht kundenspezifisch und unbeschädigt sein. Außerdem muss die Ware unbenutzt und originalverpackt sein. Sind diese Bedingungen erfüllt, wird eine vollständige Gutschrift ausgestellt, andernfalls werden Kosten in Rechnung gestellt oder der volle Betrag wird nicht gutgeschrieben.
Artikel 18: Anwendbares Recht und zuständiges Gericht
1. Alle von Caressi geschlossenen Verträge unterliegen dem niederländischen Recht, gegebenenfalls unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht).
2. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen als rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar erachtet werden, so bleiben die Bedingungen dennoch gültig. Die Parteien werden die Bestimmungen, die vor Gericht keinen Bestand haben, in gegenseitigem Einvernehmen so ändern, dass sie dem Zweck der Bestimmung entsprechen, um die ursprüngliche Absicht der Parteien wiederzugeben. Eine solche Bestimmung berührt nicht die Rechtmäßigkeit und Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.
3. Alle Streitigkeiten, die sich zwischen Caressi und dem Kunden ergeben, werden, unbeschadet der Bestimmungen von Artikel 5 und unbeschadet der rechtlichen Zuständigkeit des kantonalen Gerichts, von dem Richter entschieden, der am Sitz von Caressi zuständig ist.